Dienstag, 20. März 2012

Kann der Arbeitgeber einen Deutschkurs für den Arbeitnehmer anordnen?
Die Aufforderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber, an einem Deutschkurs teilzunehmen, um arbeitsnotwendige Sprachkenntnisse für eine zulässigerweise angeordnete Tätigkeit zu erwerben, stellt keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar. Das gilt auch dann, wenn der Deutschkurs vertrags- oder tarifvertragswidrig außerhalb der Arbeitszeit und auf eigene Kosten des Arbeitnehmers absolviert werden soll. (BAG, Urteil vom 22.06.2011; Az.: 8 AZR 48/10).
Rechtsanwalt Kotz - Arbeitsrecht Kreuztal
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
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