Mittwoch, 21. März 2012

Arbeitslosengeld – Bemessung nach vorherigen Verdiensten
Bei der Bemessung von Arbeitslosengeld werden die Verdienste der letzten beiden Jahre vor der Arbeitslosigkeit bzw. vor dem Ende der Elternzeit berücksichtigt (Sozialgericht Mainz, Urteil vom 28.02.2012, Az: S 4 AL 204/10). Ein Zeitraum von 4 Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der Elternzeit ist nicht zu berücksichtigen.
Rechtsanwalt Kotz - Arbeitsrecht/Sozialrecht Kreuztal
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
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