Donnerstag, 8. März 2012

Verdachtkündigung wegen des Diebstahls geringwertiger Sachen
Langjährige Arbeitnehmer in Führungspositionen können vom Arbeitgeber fristlos – ohne vorherigen Ausspruch einer Abmahnung - gekündigt werden, wenn diese Gegenstände von geringem Wert (im Fall 12,02 Euro) die im Eigentum des Arbeitgebers stehen, entwenden (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2012, Az: 6 Sa 1845/11).
Rechtsanwälte Kotz Siegen - Arbeitsrecht
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