Mittwoch, 12. Januar 2011

Abo-Fallen im Internet sind gewerbsmäßiger Betrug

Nach Auffassung des OLG Frankfurt am Main stellen die sog. ABO-Fallen im Internet, bei denen lediglich versteckt auf anfallende Kosten hingewiesen wird, einen gewerbsmäßigen Betrug dar (OLG Frankfurt am Main, Az.: 1 Ws 29/09).
Rechtsanwälte Kotz Siegen / Kreuztal
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