Freitag, 27. Mai 2011

Betriebsverlagerung in das benachbarte Ausland –Betriebsstilllegung?
Wird ein Betrieb in Deutschland ca. 60km vom bisherigen Standort in das benachbarte Ausland verlagert, so liegt keine Betriebsstilllegung vor und eine hierauf gestützte Kündigungserklärung des Arbeitgebers ist unwirksam (BAG, Urteil vom 26.05.2011, Az.: 8 AZR 37/10).
Rechtsanwälte Kotz Arbeitsrechtsberatung
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