Mittwoch, 29. Februar 2012

Mietmangel und Mietminderung – Darlegungslast des Mieters
Um eine Mietminderung wegen eines bestehenden Mietmangels gegenüber dem Vermieter geltend zu machen, muss der Mieter gegenüber dem Vermieter lediglich einen konkreten Mietmangel, der die Tauglichkeit der an ihn vermieteten Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt, behaupten. Er muss hierbei nicht das Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung oder eine bestimmte Mietminderungsquote geltend machen (BGH, Urteil vom 29.02.2012, Az: VIII ZR 155/11).
Rechtsanwalt Kotz Siegen - Mietrecht
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
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