Donnerstag, 6. Oktober 2011

Arbeitgeberinsolvenz – Rückforderung von Gehaltszahlungen durch Insolvenzverwalter
Ein Insolvenzverwalter kann bei einer Arbeitgeberinsolvenz in der Regel die Gehaltszahlungen des alten Arbeitgebers nicht anfechten und zurückfordern, da es sich um Bargeschäfte des täglichen Lebens im Sinne von § 142 InsO handelt, die nicht nach §§ 129, 130 Abs. 1 InsO angefochten werden können (BAG, Urteil vom 06.10.2011, Az: 6 AZR 262/10).
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrechtsberatung
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