Rechtschutzversicherung – Deckungsschutz für Anlagegeschäfte
In vielen Rechtschutzversicherungen wird der Deckungsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Anlagegeschäften mittlerweile ausgeschlossen. Nach einem Urteil des OLG München, Az.: 29 U 589/11, sind diese Klauseln jedoch teilwiese unwirksam und die Rechtschutzversicherungen müssen aus diesem Grunde Deckungsschutz erteilen.
Rechtsanwälte Kotz - Versicherungsrecht
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