Unterhaltszahlungen an Schwiegereltern auch absetzbar, wenn man getrennt lebt
Zahlt man an seine Schwiegereltern Unterhalt obwohl man von seinem Ehegatten getrennt lebt, kann man diese Zahlungen während des Ehezeitraums als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG absetzen (BFH, Urteil vom 27.07.2011, Az: VI R 13/10).
Rechtsanwälte Kotz - Familienrecht
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