Unwirksamkeit von Vertragsklauseln in alten Versicherungsverträgen
Alte Versicherungsverträge deren Vertragsklauseln nicht an das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG 2008) angepaßt wurden sind unwirksam, wenn sie den Versicherungsnehmer gegenüber der neuen Rechtslage schlechter stellen (BGH, Urteil vom 12.10.2011, Az: IV ZR 199/10).
Rechtsanwälte Kotz - Versicherungsrecht
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