Gehhilfen/Rollatoren – Abstellen im Hausflur
Alte und gebrechliche Mieter dürfen ihre Gehilfen (Rollatoren etc.), soweit das Platzangebot dies zulässt, im Hausflur abzustellen (Amtsgericht Hannover, Az: 503 C 3987/05, Urteil vom 13.05.2005).
Rechtsanwälte Kotz - Mietrechtsberatung
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