Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet – Klageort
Wird ein EU-Bürger im Internet z.B. durch Beleidigungen oder Verleumdungen in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, so kann er den Schädiger in seinem jeweiligen Heimatland auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen unabhängig davon, in welchem Land der Schädiger seinen Sitz hat (EuGH, Urteil vom 25.10.2011, Az: C-509/09; C-161/10).
Rechtsanwälte Kotz - Internetrechtsberatung
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