Freitag, 27. Januar 2012

eBay-Auktion – vorzeitiger Auktionsabbruch und Schadensersatzpflicht des Verkäufers
Verkauft ein eBay-Verkäufer den Auktionsgegenstand anderweitig und bricht er sodann die eBay-Auktion ab, macht er sich gegenüber dem Höchstbietenden schadensersatzpflichtig, da ihn ein Verschulden an dem Auktionsabbruch trifft (AG Nürtingen, Urteil vom 16.01.2012, Az.: 11 C 1881/11). Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Auktionsgegenstand unverschuldet beschädigt oder abhandenkommt.
Rechtsanwälte Kotz - Internetrecht
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/5lCPZ

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen