Montag, 9. Januar 2012

Postwurfsendungen als unzumutbare Belästigung
Erhält man trotz mehrfacher schriftlicher Beschwerden weiterhin Werbe-Postwurfsendungen in seinen Briefkasten eingeworfen, hat man einen diesbezüglichen Unterlassungsanspruch gegen das werbende Unternehmen (LG Lüneburg, Urteil vom 30.09.2011, Az: 4 S 44/11).
Rechtsanwälte Kotz - Community
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://www.rakotz.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen