Dienstag, 31. Januar 2012

Mietwagenforderungen nach einem Verkehrsunfall können abgetreten werden
Mietwagenforderungen die aufgrund einer Mietwagenanmietung nach einem Verkehrsunfall entstanden sind, können an Dritte abgetreten werden (BGH, Urteil vom 31.01.2012, Az. VI ZR 143/11).
Rechtsanwälte Kotz - Verkehrsrecht Siegen
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/Udg8x

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen