Grilldiebstahl aus dem Garten – Haftung der Hausratsversicherung?
Eine Hausratsversicherung muss einen Grill ersetzen, wenn dieser aufgrund eines Einbruchdiebstahls oder infolge eines Raubes abhandenkommt. Eine Leistungspflicht besteht hingegen nicht, wenn der Grill aus einem ungesicherten Garten entwendet worden ist, der nicht vollständig eingefriedet und gegen unbefugtes Betreten geschützt ist (AG Bad Segeberg, Urteil vom 22.12.2011, Az: 17 C 116/11).
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