Mehrarbeit – Abgeltung durch vertraglich vereinbarten Monatslohn
Eine Arbeitsvertragsklausel nach der durch den (arbeitsvertraglich vereinbarten) Wochen-/Monatslohn alle anfallende Mehrarbeit des Arbeitnehmers abgegolten ist, ist unwirksam, weil der Arbeitnehmer nicht erkennen kann, in welcher Höhe er Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung hat (Verstoß gegen Transparenzgebot, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB). Der Inhalt des Vertrags richtet sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften (LAG Düsseldorf 9 Sa 1958/07, Urteil vom 11.07.2008, Az: 9 Sa 1958/07).
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrechtsberatung
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