Donnerstag, 26. Januar 2012

Endlose Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen möglich?
Arbeitsverträge dürfen wiederholt und endlos zum Zwecke der Vertretung verlängert werden, wenn im jeweiligen Unternehmen ein wiederkehrender oder sogar ständiger Bedarf an Vertretungen (z.B. Mutterschaftsvertretungen) besteht (EuGH, Urteil vom 26.01.2012, Az: C-586/10).
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrecht
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57223 Kreuztal
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