Fernabsatzvertrag: Postfachanschrift als Widerrufsadresse zulässig?
Ein Unternehmer kann als Widerrufsanschrift eine Postfachadresse angeben, da der Verbraucher seine Widerrufserklärung an diese Anschrift senden kann (BGH, Urteil vom 25.01.2012, Az: VIII ZR 95/11).
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