Dienstag, 3. Januar 2012

Haftung der Gemeinde und eines Bauunternehmens für Gebäudeschäden nach Kanalbauarbeiten
Eine Gemeinde und ein ausführendes Bauunternehmen haften auch nach Jahren noch für mangelhaft durchgeführte Kanalbauarbeiten, die zu Gebäudeschäden (im Fall Gebäuderisse aufgrund Grundwasserspiegelabfalls) geführt haben (OLG Koblenz, Urteil vom 01.04.2011, Az: 1 U 379/06).
Rechtsanwälte Kotz - Community
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://www.rakotz.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen