Dienstag, 3. Januar 2012

Verstoß gegen Rauchverbot – fristlose Kündigung?

Der nachhaltige Verstoß nach mehreren einschlägigen Abmahnungen gegen das wirksame Rauchverbot in einem feuergefährdeten Betrieb ist geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2011, Az: 12 Sa 956/11). Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrechtsberatung
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