Mahnbescheid über nicht existierende Forderung – Betrug?
Erwirkt man gegenüber Dritten einen Mahnbescheid, obwohl man gegenüber diesem aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt eine Forderung hat, so stellt dies einen versuchten Betrug dar (OLG Celle, Beschluss vom 01.11.2011, Az.: 31 Ss 29/11).
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