Mietminderung wegen Lärm in der Nachbarschaft?
Erheblicher Lärm aus der Nachbarschaft ist ebenfalls als ein Mietmangel zu bewerten, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Vermieter diesen Lärm zu vertreten hat und/oder ob er den Lärm abwehren kann. Aufgrund erheblichen Nachbarlärms ist der Mieter zu einer Mietminderung berechtigt (AG Wedding, Az: 3 C 13/11, Urteil vom 08.06.2011).
Rechtsanwälte Kotz - Mietrechtsberatung Siegen
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/rHcSH
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen