Montag, 11. Juli 2011

Energiepreiserhöhungen müssen Kunden per Brief mitgeteilt werden

Energieversorger müssen ihren Kunden Energiepreiserhöhungen per Brief mitteilen. Preiserhöhungen per Email sind nicht ausreichend(LG Dortmund, Urteil vom 14.01.2011, Az: 25 O 247/11).
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