Prepaidkarte und Gebührenbelastung über den Guthabensbetrag
Ein Mobilfunkunternehmen kann eine Mobilfunkprepaidkarte nur mit dem eingezahlten bzw. den vertraglich vereinbarten Onlineaufladungsbeträgen belasten und nicht mit weiteren Telefonnutzungsgebühren, die das vorhandene Prepaidguthaben übersteigen (LG Berlin, Az: 38 O 350/10, Urteil vom 18.07.2011).
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