Dienstag, 12. Juli 2011

WEG-Anlage und Hundehaltungsverbot
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann per Mehrheitsbeschluss ein generelles Hunde- und Katzenhaltungsverbot beschließen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2011, Az: 20 W 500/08).
Rechtsanwälte Kotz – Mietrechtsberatung
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57223 Kreuztal
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