WEG-Anlage und Hundehaltungsverbot
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann per Mehrheitsbeschluss ein generelles Hunde- und Katzenhaltungsverbot beschließen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2011, Az: 20 W 500/08).
Rechtsanwälte Kotz – Mietrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/17RFq
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen