Donnerstag, 28. Juli 2011

Hinweispflichten einer Kfz-Werkstatt bei einer Inspektion
Zu den Pflichten der Werkstatt gehört es im Rahmen der Inspektion, auf Reparaturmaßnahmen hinzuweisen, die in einem Zeitraum von weniger als 3 Monaten oder innerhalb einer Laufleistung von 5.000 km anfallen (OLG Schleswig, Urteil vom 17.12.2010, Az.: 4 U 171/09).
Rechtsanwälte Kotz – Autorecht
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