Dienstag, 19. Juli 2011

Handyversicherung – Handydiebstahl in Umkleidekabine

Eine Handydiebstahlversicherung muss in der Regel nicht leisten, wenn das Handy unbeaufsichtigt in abgelegten Kleidungsstücken, abgestellten Taschen, Koffern oder Rucksäcken oder Räumen aufbewahrt und sodann gestohlen wird (AG Wiesbaden, Az: 93 C 193/11 (34), Urteil vom 11.07.2011).
Rechtsanwälte Kotz - Versicherunsgrecht
Siegener Strasse 104
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