Fingiertes Beschäftigungsverhältnis zum Erhalt einer Krankenversicherung
Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht nicht durch ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis welches nur zum Schein abgeschlossen wurde (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.05.2011, Az: L 10 KR 52/07).
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