Montag, 4. Juli 2011

Wegstrecke zum Strand länger als im Katalog angegeben – Reisemangel?
Ist die Wegstrecke vom Hotel zum Strand statt der im Reisekatalog angegebenen 300m 600m und somit doppelt so lang, so stellt dies einen Reisemangel dar und der Reisende darf den Reisepreis um 5 % mindern (LG Kleve, Urteil vom 18.06.1997, Az: 4 S 30/97).
Rechtsanwälte Kotz – Reiserecht
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://www.ra-kotz.de

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