Montag, 18. Juli 2011

Muss der Arbeitgeber den Alkoholkonsum am Arbeitsplatz unterbinden?
Ein Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, den Alkoholkonsum seiner Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu überprüfen und zu unterbinden, wenn eine Betriebsvereinbarung besteht, die den Alkoholkonsum am Arbeitsplatz untersagt und dem Arbeitgeber auch nicht bekannt ist, dass am Arbeitsplatz erhebliche Mengen von Alkohol getrunken werden (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.07.2011, Az.: L 9 U 154/09).
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