Pfändungsgrenzen wurden zum 01.07.2011 angehoben
Der unpfändbare monatliche Grundbetrag des Arbeitseinkommens beträgt nunmehr 1.028,89 Euro. Dieser Betrag erhöht sich um 387,22 Euro für die 1. und um weitere 215,73 Euro für die jeweils 2.bis 5. Person. Die neuen Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen gelten für den Zeitraum 01.07.2011 bis zum 30.06.2013.
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