Schlagloch am Straßenrand – Haftet der Straßenbaulastträgers bei einem Unfall?
Ein Straßenbaulastträger (z.B. eine Gemeinde) haftet nicht immer, wenn sich ein Schlagloch am Straßenrand befindet und durch dieses ein Unfall verursacht wird bzw. Fahrzeugbeschädigungen eintreten (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.06.2011, Az.: 7 U 6/11). Nach Auffassung des OLG Schleswig, besteht z.B. keine Haftung bei untergeordneten Nebenstraßen, die sich in einem schlechten Zustand befinden.
Rechtsanwälte Kotz - Verkehrsrechtsberatung
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