Reisezeiten zu lang – Schadensersatzanspruch?
Ein Reisender kann bei einer Pauschalreise ohne verbindliche Reisezeiten keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen, wenn der Hin- und Rückflug zu nächtlichen Zeiten erfolgt und daher eine ausreichende Nachtruhe möglich ist (AG München, Urteil vom 30.12.2010, Az: 173 C 23180/10).
Rechtsanwälte Kotz – Rechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://www.ra-kotz.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen