Abfindung: Sozialplan kann Abfindungszahlung bei Erwerbsminderungsrente ausschließen
Erhält ein Arbeitnehmer aufgrund einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit eine (befristete) Erwerbsminderungsrente, so kann er von einer Abfindungszahlung im Sozialplan ausgeschlossen werden (BAG, Urteil vom 07.06.2011, Az: 1 AZR 34/10).
Rechtsanwälte Kotz Arbeitsrechtsberatung
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/JBkzi
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen