Dienstag, 28. Juni 2011

Straßenverschmutzung durch Verkehrsteilnehmer – Schadensersatzpflicht
Wird durch einen Verkehrsteilnehmer eine öffentliche Straße verschmutzt, so steht dem geschädigten Eigentümer der Straße, ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch sowie ein öffentlich-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch (bei einer öffentlichen Straße) hinsichtlich der anfallenden Straßenreinigungskosten gegenüber dem Verursacher zu (BGH, Urteil vom 28.06.2011, Az.: VI ZR 184/10).
Rechtsanwälte Kotz – Verkehrsrecht
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
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