Freitag, 10. Juni 2011

Arbeitszeiterfassungsdaten – systematische Manipulation – Kündigung

Nimmt ein Arbeitnehmer systematische Manipulationen von Arbeitszeiterfassungsdaten vor, so stellt dies eine schwerwiegende Arbeitsvertragsverletzung dar, die den Arbeitgeber dazu berechtigt das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fristlos zu kündigen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.03.2011, Az: 2 Sa 533/10). Geringe Manipulationen (im Fall 1 Minute) rechtfertigen hingegen keine fristlose Kündigung.
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrechtsberatung
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