Mittwoch, 15. Juni 2011

Fahrzeugkaufvertrag – Rücktritt bei unerheblichen Mängeln?
Ein Fahrzeugkäufer kann von einem Fahrzeugkaufvertrag auch dann zurücktreten, wenn nur unerhebliche Fahrzeugmängel vorliegen, wenn er zum Rücktrittszeitpunkt annahm, dass es sich um einen erheblichen Fahrzeugmangel handelte (BGH, Urteil vom 15.06.2011, Az: VIII ZR 139/09).
Rechtsanwälte Kotz Verkehrsrechtsberatung
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