Kündigungserklärung: unterlassene Betriebsratsanhörung und ungültige Betriebsratswahl
Die Kündigung eines Arbeitsnehmers ist unwirksam, wenn zuvor nicht ein vorhandener Betriebsrat zur Kündigung angehört wurde. Dies gilt selbst dann, wenn die Betriebsratswahl ungültig ist (BAG, Urteil vom 09.06.2011, Az: 6 AZR 132/10).
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