Steuerhinterziehung – Nichtangabe von erhaltenen Renten
Werden erhaltene Renten (auch Altersrenten) in Einkommenssteuererklärungen nicht angegeben, so verwirklicht dies unter Umständen den Tatbestand der Steuerhinterziehung (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2011, Az: 2 K 1592/10).
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