Berufsunfähigkeitsversicherung – Verschweigen einer Vorerkrankung
Verschweigen Versicherungsnehmer bei Abschluss eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages eine Vorerkrankung (im vorliegenden Fall eine schwere Gastritis), kann die Versicherung den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (OLG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2011, Az: 11 U 6/11). Fragen zu Vorerkrankungen müssen bei Abschluss von Versicherungsverträgen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Rechtsanwälte Kotz Versicherungsrechtsberatung
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