Wirtschaftlichkeitsgebot des Vermieters bei Betriebskosten
Der Vermieter muss im Rahmen der Bewirtschaftung des Mietobjekts das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten, d.h. die von den Mietern zu tragenden Nebenkosten müssen in einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis liegen. Machen Mieter geltend, dass der Vermieter unwirtschaftlich handelt, tragen sie die Beweis- und Darlegungslast für ihre Behauptung (BGH, Urteil vom 06.07.2011, Az: VIII ZR 340/10).
Rechtsanwälte Kotz - Mietrechtsberatung
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