Donnerstag, 7. Juli 2011

Wirtschaftlichkeitsgebot des Vermieters bei Betriebskosten

Der Vermieter muss im Rahmen der Bewirtschaftung des Mietobjekts das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten, d.h. die von den Mietern zu tragenden Nebenkosten müssen in einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis liegen. Machen Mieter geltend, dass der Vermieter unwirtschaftlich handelt, tragen sie die Beweis- und Darlegungslast für ihre Behauptung (BGH, Urteil vom 06.07.2011, Az: VIII ZR 340/10).
Rechtsanwälte Kotz - Mietrechtsberatung
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