Überprüfung der Rückstausicherung in Hausleitung
Ein Installateur, der den Auftrag hat, eine Hausleitung an eine Grundleitung mit Rückstausicherung anzuschließen, muss prüfen, ob die von ihm ausgewählte Grundleitung eine solche Sicherung hat (BGH, Urteil vom 30.06.2011, Az: VII ZR 109/10).
Rechtsanwälte Kotz – Baurechtsberatung
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