Abbremsen zur Verkehrserziehung des Nachfolgenden und Auffahrunfall
Bei einem scharfen Abbremsen zum Zwecke der Disziplinierung/Verkehrserziehung des Nachfolgenden ergibt sich eine volle Haftung des Bremsers im Falle eines Unfalls. Akte der Selbstjustiz im Straßenverkehr widersprechen in schwer wiegender Weise den im Straßenverkehr geltenden Geboten der Vorsicht und Rücksichtnahme (OLG München, Urteil vom 22.02.2008, Az: 10 U 4455/07).
Rechtsanwälte Kotz - Verkehrsrecht
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/hsCTf
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen