Dienstag, 13. Dezember 2011

Totenasche – Verstreuen auf Privatgrundstück zulässig?
Bestattungen sind in der Regel auf öffentlichen Bestattungsplätzen (z. B. Friedhöfe, Streuwiesen, Friedhofswald etc.) vorzunehmen, nur in ganz besonders schwerwiegenden Härtefällen kommt eine Bestattung auf einem privaten Bestattungsplatz in Betracht (VG Trier, Urteil vom 11.10.2011, Az: 1 K 990/11.TR).
Rechtsanwälte Kotz - Verwaltungsrecht
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