Dienstag, 6. Dezember 2011

Absage einer ambulanten Operation – Verdienstausfall des Patienten
Ein Arzt kann eine ambulante Operation einen Tag vor der Operation absagen, wenn er erfährt, dass der Patient keine häusliche Nachbetreuung hat. Der Arzt muss dem Patienten in diesen Fällen keinen Verdienstausfall zahlen, da die Gesundheitsgefahren für den Patienten ohne eine häusliche Betreuung zu hoch waren (AG München, Urteil vom 21.07.2011, Az.: 275 C 9085/11).
Rechtsanwälte Kotz - Medizinrecht
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