Steuerschaden des Arbeitnehmers durch Zurückhaltung von Arbeitsentgelt - Schadensersatz
Entsteht dem Arbeitnehmer durch die verspätete Zahlung von Arbeitsentgelt ein Steuerschaden, so ist der Arbeitgeber zum Schadensersatz gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet, wenn der Arbeitgeber positiv wußte, dass er dem Arbeitnehmer die offenstehenden Arbeitsentgeltansprüche zahlen muss und diese trotzdem nicht an den Arbeitnehmer zahlt (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.08.2011, Az: 9 Sa 155/11).
Rechtsanwälte Kotz - Arbeitsrecht
Siegener Strasse 104
57223 Kreuztal
http://ping.fm/Ifpxb
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen