Arbeitsunfähigkeit – gelber Schein ab 1. Krankheitstag?
Ein Arbeitgeber kann von einem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer bereits ab dem 1. Krankheitstag die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen, ohne das hierfür ein besonderer Anlass besteht (LAG Köln, Urteil vom 14.09.2011, Az: 3 Sa 597/11).
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