Donnerstag, 1. Dezember 2011

Sponsored Links – Haftung des Webseitenbetreibers

Bindend man als Webseitenbetreiber Werbelinks (sog. „sponsored links“) auf seiner Internetseite ein, haftet man für Rechtsverletzungen, die durch diese Werbelinks begangen werden, wenn man Kenntnis von möglichen Rechtsverletzungen hat (LG Stuttgart, Beschluß vom 11.11.2011, Az.: 17 O 706/11).
Rechtsanwälte Kotz - Internetrechtsberatung
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57223 Kreuztal
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