Sponsored Links – Haftung des Webseitenbetreibers
Bindend man als Webseitenbetreiber Werbelinks (sog. „sponsored links“) auf seiner Internetseite ein, haftet man für Rechtsverletzungen, die durch diese Werbelinks begangen werden, wenn man Kenntnis von möglichen Rechtsverletzungen hat (LG Stuttgart, Beschluß vom 11.11.2011, Az.: 17 O 706/11).
Rechtsanwälte Kotz - Internetrechtsberatung
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57223 Kreuztal
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