Wettkampfsport – Verletzung des Fairnessgebots -Haftung
Die Haftung für Verletzungen bei Ausübung eines Wettkampfsports unterliegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besonderen Voraussetzungen, um dem Umstand gerecht zu werden, dass alle Beteiligten einvernehmlich einen mit üblicherweise auch körperlichem Einsatz geführten Wettkampf betreiben. Dadurch besteht eine erhöhte Gefahr der Zufügung gegenseitiger Verletzungen. Es muss für eine Haftung daher zum einen entweder ein Verstoß gegen die für die jeweilige Sportart geltenden Regeln oder ein Verstoß gegen das Fairnessgebot vorliegen und zum anderen ein schuldhaftes Handeln gegeben sein, wobei beim Verschulden die Besonderheiten des einschlägigen Wettkampfsports zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 27.10.2009, BGHZ 63, 140 ff.; BGHZ 154, 316 ff.). Das Prinzip der Fairness bei der Sportausübung, welches vom Europarat als Code of Sports Ethics normiert und zum obersten Sportprinzip erklärt wurde, bedeutet mehr als nur die Einhaltung der Regeln. Es verkörpert vielmehr auch die Idee der Freundschaft und des Spielens im rechten Geist. Es zielt insbesondere auch ab auf die Beseitigung von körperlicher Gewalt und soll somit zur Achtung und Beachtung des Gegners als einen Spielpartner führen (Landgericht Kiel, Az: 9 O 53/09, Urteil vom 04.02.2011).
Rechtsanwälte Kotz - Sportrecht
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